Tauernlamm - Fleischprodukte aus der Nationalparkregion "Hohe Tauern"
Unsere Tiere wachsen in der Nationalparkregion
"Hohe Tauern" unter natürlicher Haltung heran und werden auf den Bergbauernhöfen schlachtfertig gefüttert.
Mit Qualitätsbewusstsein & Beständigkeit ist es uns gelungen, die Tauernlamm zur besten Adresse Salzburgs zu machen.

AGB

Tauernlamm Verwertung reg. Gen.m.b.H.
Eschenau 16
5660 Taxenbach

Tel.: +43 6416 7517
Fax.: +43 6416 6127
E-Mail: office@tauernlamm.at
Web: www.tauernlamm.at

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER TAUERNLAMM VERWERTUNG REG GEN.M.B.H. - ONLINESHOP shop-tauernlamm.at

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Tauernlamm Verwertung reg.Gen.m.b.H. (im Folgenden kurz "Tauernlamm"), FN 70124z, betreibt auf der Homepage www.shop-tauernlamm.at (im Folgenden kurz "Homepage") ein Versandunternehmen und vertreibt die auf der Homepage angebotenen Produkte über den Online-Shop der Homepage (im Folgenden kurz "Online-Shop").

1.2 Tauernlamm erbringt die Lieferung der auf der Homepage angebotenen und bestellten Waren ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche sämtlichen, im Fernabsatz geschlossenen Verträgen zugrunde liegen. Der Kunde erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Abschluss der Bestellung von Waren an. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Kunden jederzeit gespeichert oder ausgedruckt werden.

1.3 Abänderungen oder Nebenabreden sowie entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung durch Tauernlamm und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall.

1.4 Sofern im Folgenden von "Verbrauchern" die Rede ist, werden darunter natürliche Personen verstanden, bei denen ein Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört, folglich der Zweck der Bestellung nicht einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. "Unternehmer" sind dagegen natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Die Abgrenzung zwischen Verbrauchern und Unternehmern richtet sich nach dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz. "Kunden" im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Preise, Versandkosten
2.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot auf der Homepage angeführten Preise. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzliche Mehrwertsteuer, jedoch exklusive der jeweils gesondert ausgewiesenen Versandkosten und Spesen. Die Verrechnung erfolgt in Euro. Nähere Informationen zu Spesen und Versandkosten, die bei der Bestellung für Verpackung und Versand gegebenenfalls anfallen, sind der Homepage zu entnehmen.

2.2 Tauernlamm behält sich die jederzeitige Änderung der auf der Homepage angegebenen Preise vor.

3. Bestellvorgang, Vertragsschluss und Zahlungsmodalitäten
3.1 Die Präsentation der Waren auf der Homepage ist kein rechtlich verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Bestellung.

3.2 Durch die Eingabe sämtlicher, für die Vertragsdurchführung erforderlicher Daten, die Bestätigung der Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie dem Anklicken des Buttons "Zur Bezahlung" wird eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren abgegeben. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung (Bestellbestätigung) erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Diese Bestellbestätigung ist keine Annahme des Angebotes, sondern dient lediglich der Information.

3.3 Ein verbindlicher Vertrag kommt mit der Übermittlung der Auftragsbestätigung (per E-Mail), spätestens jedoch mit Lieferung der bestellten Ware, zustande. Eine gesonderte Verständigung des Kunden von der Annahme des Vertrages ist nicht erforderlich.

4. Bezahlung
4.1 Die Bezahlung der Ware durch den Kunden erfolgt im voraus per PayPal. Die Rechnung per E-Mail verschickt.

4.2 Aufgrund allenfalls mit Kreditinstituten oder anderen Institutionen geschlossener Vereinbarungen können zusätzliche Kosten für Überweisungen, Kontoführung, etc für den Kunden entstehen. Transaktionskosten werden von Tauernlamm nicht übernommen.

4.3 Tauernlamm behält sich bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten oder auf andere Zahlarten zu verweisen.

4.4 Alle auf der Homepage angegebenen Gewichte sind Annäherungswerte (circa, ungefähr) und können sich um bis zu 10% verändern.

5. Lieferung, Lieferzeit und Verfügbarkeit
5.1 Die Lieferung erfolgt in ganz Österreich an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse. Die Zustellung erfolgt an den zuvor vereinbarten Anlieferungstagen. Nähere Informationen zu Lieferung und Lieferzeit sind der Homepage zu entnehmen. Die Angabe von Lieferzeit und Lieferterminen erfolgt jeweils unverbindlich. Die Verpackung der Ware erfolgt im alleinigen Ermessen von Tauernlamm.

5.2 Angaben zu Maß und Gewicht der Verpackungsstücke werden von Tauernlamm nach bestem Wissen gemacht. Die Ware wird von Tauernlamm so verpackt, dass die Kühlkette für die geplante Versandlaufzeit aufrechterhalten bleibt.

5.3 Der Versand und die Zustellung erfolgt auf Gefahr des Kunden an die von ihm bei der Bestellung angegebene Liederadresse. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, die Ware zeitgerecht in Empfang zu nehmen. Für Waren, die aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verderben, ist jegliche Rückvergütung ausgeschlossen.

5.4 Ist eine oder sind mehrere der bestellten Waren zum Zeitpunkt der Bestellung nicht mehr lieferbar, behält sich Tauernlamm die Wahl vor, die Bestellung teilweise auszuführen oder vollständig zurückzuweisen. Der Kunde wir hierüber sobald als möglich per E-Mail informiert.

5.5 Die Lieferzeit kann sich bei die Lieferung beeinträchtigenden Umständen durch höhere Gewalt verzögern. Der höheren Gewalt gleichgestellt sind insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden, Energie- und Rohstoffknappheit und alle sonstigen Behinderungen, die unter Zugrundelegung einer objektiven Betrachtungsweise nicht von Tauernlamm schuldhaft herbeigeführt worden sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nicht.

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen verbleiben die bestellten Waren im alleinigen Eigentum der Tauernlamm. Bis dahin trägt der Kunde das volle Risiko für allfällige ihm vor Bezahlung des Kaufpreises anvertraute Waren in jeder Hinsicht, insbesondere auch für die Gefahr des Untergangs, Verlusts und der Verschlechterung.

7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Sämtliche Angaben zu den Waren sind Beschaffenheitsangaben und keine Garantien.

7.2 Auf Schadensersatz haftet Tauernlamm nur bei Vorsatz ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für grob fahrlässig verursachte Schäden haftet Tauernlamm nur, soweit es zwingende gesetzliche Normen vorsehen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Tauernlamm nicht.

7.3 Eventuelle Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

8. Rücktrittsrecht und Folgen des Rücktritts
8.1 Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (im Folgenden kurz "KschG") und gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (im Folgenden kurz "FAGG") sind Verbraucher berechtigt, ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen formfrei (zB entsprechend dem Muster-Widerrufsformular gemäß Anlage ./1) zu widerrufen. Der Verbraucher hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Verbraucher über den Widerruf des Vertrages unterrichtet hat, zurückzusenden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung nach dem Fernabsatzrecht erforderlichen Informationen gemäß § 3 KSchG und gemäß FAGG. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung. Die Rücktrittserklärung ist zu richten an Tauernlamm Verwertung reg. Gen.m.b.H., Eschenau 16, 5660 Taxenbach oder office@tauernlamm.at. Waren sind zurückzusenden an: Tauernlamm, Eschenau 16, 5660 Taxenbach

8.2 Im Falle eines wirksamen Rücktritts werden die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen erstattet und der vom Verbraucher gemachte notwendige und nützliche Aufwand ersetzt. Der Verbraucher hat die empfangene Ware zurückzustellen – wobei die unmittelbaren Kosten der Rücksendung vereinbarungsgemäß vom Kunden zu tragen sind – und ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen. Der Verbraucher kann die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum gebraucht und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen hat Tauernlamm gemäß § 14 (3) FAGG das Recht, die Rückzahlung von im Voraus bezahlten Beträgen so lange zu verweigern, bis die retournierten Waren oder ein Nachweis über deren Rücksendung bei Tauernlamm eintreffen.

9. Ausschluss des Rücktritts vom Vertrag
9.1 Kein Rücktrittsrecht hat der Kunde gemäß § 3 KSchG iVm FAGG insbesondere von Verträgen über

(i) Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, sowie

(ii) die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die vom Unternehmer im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz des Verbrauchers geliefert werden (Hauslieferungen).

9.2 Zudem hat der Kunde gemäß § 3 KSchG insbesondere dann kein Rücktrittsrecht

(i) wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, oder

(ii) wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind.

10. Jugendschutz
10.1 Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist Tauernlamm berechtigt, Ware erst nach Legitimation durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu übergeben. Im Fall der berechtigten Verweigerung der Übergabe ist der Kunde zum Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet (zB Kosten der Zustellung).

11. Datenschutz
11.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Tauernlamm die vom Kunden unter anderem im Rahmen der Bestellung angegebenen personenbezogenen Daten unter strikter Beachtung der geltenden österreichischen Datenschutzbestimmungen erhebt, verarbeitet und nutzt. Tauernlamm speichert und verarbeitet Daten in dem für den Betrieb der Homepage und des Online-Shops notwendigen, nützlichen und gesetzlich zulässigen Umfang und Zeitraum.

11.2 Personenbezogene Daten sind diejenigen Informationen, die die Identifizierung des Kunden möglich machen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse und E-Mail-Adresse. Informationen, die nicht direkt mit der Identität des Kunden in Verbindung gebracht werden, fallen nicht hierunter.

11.3 Bei der Bestellung wird der Kunde nach dort näher bestimmten personenbezogenen Daten gefragt. Durch die Bestellung erklärt sich der Kunde mit der Speicherung dieser personenbezogenen Daten einverstanden. Im Rahmen der Nutzung der Homepage und des Online-Shops werden ohne das Wissen des Kunden keine personenbezogenen Daten gespeichert.

11.4 Weitere Informationen zum Datenschutz sind dem Punkt "Datenschutz" auf der Homepage zu entnehmen.

11.5 In Verbindung mit dem Zugriff auf die Homepage werden auf den Servern Daten für Sicherungszwecke gespeichert, die möglicherweise eine Identifizierung zulassen. Solche Informationen werden von Tauernlamm benutzt, um unter anderem die Servicequalität zu halten und um allgemeine Statistiken über Tauernlamm zu erstellen. Tauernlamm kann zur Durchführung statistischer Analysen solche Daten anonymisiert an Partner weitergeben. Es findet keine personenbezogene Verwertung statt.

11.6 Tauernlamm wird die personenbezogenen Daten des Kunden ohne dessen vorherige schriftliche Einwilligung weder verkaufen oder vermieten noch auf andere Weise an Dritte weitergeben und keine personenbezogenen Daten des Kunden zu Werbe- oder Marketingzwecken Dritten zur Kenntnis geben oder diese auf sonstige Weise an Dritte weitergeben. Soweit Tauernlamm gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird, wird Tauernlamm Daten des Kunden an auskunftsberechtigte Stellen übermitteln.

11.7 Die Mitarbeiter von Tauernlamm sind zur Verschwiegenheit über personenbezogene Daten verpflichtet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt durch die Mitarbeiter von Tauernlamm nur in dem oben beschriebenen Rahmen.

11.8 Sofern die Homepage Links zu Websites Dritter enthält, hat Tauernlamm nach dem Anklicken des Links keinen Einfluss mehr auf die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten. Tauernlamm übernimmt demzufolge keine Verantwortung hierfür.

11.9 Tauernlamm behält sich das Recht vor, sogenannte Cookies zu verwenden. Nähere Bestimmungen hierzu sind dem Punkt "Datenschutz" auf der Homepage zu entnehmen.

12. Urheberrecht
12.1 Die ausschließlichen Urheber- und Nutzungsrechte am Online-Shop, der Homepage und deren Inhalten liegen bei Tauernlamm. Auf etwaige Urheber- und Nutzungsrechte Dritter wird unter Umständen an entsprechender Stelle hingewiesen.

12.2 Die Kunden sind verpflichtet, geistiges Eigentum Dritter zu beachten.

12.3 Jede Verwendung, einschließlich der Reproduktion, Abänderung, Verbreitung, Weitergabe, Veröffentlichung, Ausstellung oder Vorführung des Inhalts des Online-Shops und/oder der Homepage ist verboten. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die im Online-Shop oder auf der Homepage zur Verfügung gestellten Inhalte auf welche Art auch immer zu kopieren, herunterzuladen, zu speichern und/oder zu verkaufen bzw für kommerzielle Zwecke zu nutzen.

12.4 Die Homepage, der Online-Shop, deren Inhalte einschließlich der Werbeinhalte, sowie die Software, die in Zusammenhang mit dem Online-Shop und/oder der Homepage eingesetzt wird, sind durch Rechtsvorschriften, insbesondere Urheberrecht, Marken, Patente oder sonstige Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums, geschützt. Kunden dürfen die Homepage, den Online-Shop, deren Inhalte und die eingesetzte Software ausschließlich im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen.

13. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Tauernlamm behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern. Jede Änderung wird auf der Homepage für die Kunden sichtbar publiziert. Die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ab diesem Zeitpunkt für jede weitere Bestellung der auf der Homepage und im Online-Shop angebotenen Waren durch den Kunden.

14. Mitteilungen
14.1 Erklärungen oder Mitteilungen an Tauernlamm sind an die im Impressum angegebenen Kontaktadressen zu richten.

14.2 Erklärungen oder Mitteilungen an Kunden werden an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zur Person nach den Vorgaben des Bestellformulars zu machen und diese Daten im Falle von Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

15. Schlussbestimmungen
15.1 Wenn einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht wirksam sind, wird dadurch die Gültigkeit der verbleibenden Bedingungen nicht beeinträchtigt. Die ungültige oder nicht wirksame Bedingung ist durch eine solche Bedingung zu ersetzen, die der ursprünglichen Absicht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für Gesetzeslücken und für die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

15.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen österreichischem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig.

Eschenau, März 2020

 

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER TAUERNLAMM VERWERTUNG REG GEN M B H

1. ALLGEMEINES

Unsere allgemeinen Bedingungen bleiben auch im Falle entgegenstehender anderer allgemeiner Bedingungen (z.B. auf Unterlagen wie Aufträgen, Auftragsbestätigungen etc.) als Vertragsinhalt wirksam, solange unsererseits nicht die ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu Abweichungen gegeben wurde. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Für weitere Lieferungen gelten diese Bedingungen auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Angebote gelten freibleibend. Zwischeneinkäufe bleiben vorbehalten. Alle Preise beruhen auf der Kostenlage des Angebotsdatums. Bei Änderung eines oder mehrerer der kostenbildenden Faktoren sind wir zu einer Preisanpassung berechtigt. Falls behördlicherseits aus Überprüfungsgründen aus unseren Lieferungen Proben entnommen werden, sind Sie uns verbindlich verpflichtet, von den amtierenden Organen eine amtliche Gegenprobe zu verlangen und diese sofort an uns einzusenden. Informationen über Spezifikationen, Artikel, Rezepte, Preise, Lieferbedingungen, Mengen udgl. sind vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. Versicherungen aller Art werden nur über Anordnung und auf Kosten des Bestellers in dem von ihm gewünschten Ausmaß abgeschlossen.

2. GEFAHRTRAGUNG UND LIEFERFRISTEN

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware an den Käufer über (ab Werk, ex factory); sonst aber zum vereinbarten Übergabe- bzw. Übernahmezeitpunkt. Transportrisiko und Gewichtsverlust während des Transports gehen zu Lasten des Käufers. Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne Verschulden unsererseits nicht möglich ist oder seitens des Käufers nicht gewünscht wird, können wir – bei freien Kapazitäten unsererseits – die Lagerung der Ware auf Kosten des Käufers vornehmen, wodurch die Lieferung als erbracht und die Gefahr als übergegangen gilt. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise höherer Gewalt u.ä.; dazu zählen auch kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen, Seuchen, Elementarereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote (auch ausländischer Behörden), Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte u.ä.. Diese beispielhaft genannten Umstände berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Verlängerung der Lieferfristen, auch wenn sie bei unseren Zulieferanten eintreten. Teillieferungen sind zulässig. Bei Warenknappheit behalten wir uns die Aufteilung der Lieferungen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Warenmengen vor. Falls zwischen den Vertragspartnern bei Vertragsabschluss eine Entschädigung für Lieferverzug vereinbart wurde, wird diese nur dann geleistet, sofern dem Käufer ein nachweisbarer Schaden in dieser Höhe erwachsen ist. Die Geltendmachung darüber hinaus gehender Schadenersatzansprüche und Rücktritt des Käufers vom Vertrag sind ausgeschlossen. Sofern eine solche Vereinbarung nicht abgeschlossen wurde, können keine Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche wegen von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmungen wird gemäß abdingbarer Regelungen nach dem Produkthaftungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung nicht gehaftet.

3. GEWÄHRLEISTUNG

Berechtigte Beanstandungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich und mit Begründung erhoben werden. Das Auftreten von Mängeln berechtigt nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teiles davon. Die von uns gelieferten Waren sind nach Erhalt sofort zu kontrollieren, sachgemäß zu behandeln und gemäß der jeweiligen einschlägigen Vorschriften (z.B. Codex, Richtlinien, Verordnungen udgl.), insbesondere der Frischfleisch-Hygieneverordnung bzw. der an ihre Stelle trendende Rechtsvorschrift, aufzubewahren bzw. zu verarbeiten. Die Aufbewahrung der Waren hat sachgerecht zu erfolgen. Dabei bedeutet: Gekühlt lagern: Lagerung der Ware in entsprechend ausgestatteten Kühlräumen und mit geeigneten Kühlgeräten bei 0 bis +4 °C bzw. bei den auf den Packungen aufgedruckten Lagerbedingungen. Tiefgekühlt lagern: Lagern in einem Tiefkühlraum und mit einem geeigneten Tiefkühlgerät bei -18 °C oder darunter. Für Ware, welche auf Grund unsachgemäßer Lieferung, Lagerung oder Ablauf der empfohlenen Aufbrauchfrist beanstandet oder retourniert wird, erfolgt keine Gutschrift. Rücksendungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Für Gewährleistungsansprüche haften wir nur, wenn grobe Fahrlässigkeit unsererseits nachweislich vorliegt. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl entweder Ersatz für mangelhafte Leistungen oder Teillieferungen in angemessener Nachfrist zu leisten oder eine Gutschrift im Fakturenwert der mangelhaften Ware zu geben, beides nur gegen Rückgabe der bemängelten Ware. Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche, die insgesamt über den Fakturenwert der bemängelten Ware hinausgehen, sind ausgeschlossen. Für Mängel an Waren, die nicht von uns erzeugt sind, haften wir dem Kunden gegenüber nur insoweit, als der Vorlieferant oder Hersteller uns gegenüber haftet. Wir sind berechtigt, bei behaupteten Gewährleistungsansprüchen dem Warenempfänger unsere Ansprüche gegenüber Vorlieferanten abzutreten und sind in einem solchen Falle von jeglicher Haftung frei. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung von Regressansprüchen uns gegenüber.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unsere Preise sind Nettopreise, zahlbar und fällig sofort nach Erhalt der Faktura, ohne jeden Abzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p.a. über der jeweils geltenden Bankrate zu beanspruchen. Sämtliche Kosten der Einbringlichmachung (insbes. Mahn- und Inkassospesen), sei es gerichtlich oder vorprozessual, oder alle Kosten, die einer Kredit- oder Inkassoorganisation daraus entstehen, gehen zu Lasten des Säumigen. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurück zu halten oder aufzurechnen. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, oder werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, stellt er seine Zahlungen ein, oder wird die Einleitung eines Insolvenzverfahrens ins Auge gefasst, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Eingehende Zahlungen werden zur Tilgung der jeweils ältesten Verbindlichkeit verwendet. Wir sind dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Baroder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu tätigen. Der Käufer erklärt sein Einverständnis, dass wir dazu berechtigt sind, an Stelle von Unternehmen der Tauernlamm- Unternehmensgruppe deren Schulden befreiend zu übernehmen bzw. mit Forderungen der Tauernlamm-Unternehmensgruppe gegenüber dem Käufer aufzurechnen.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand bzw. am Weiterveräußerungserlöß vor. Dieser Vorbehalt geht durch die Verarbeitung und Vermischung, in welcher Form und an welchem Ort auch immer, nicht unter. Solange der Käufer in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber vereinbarungsgemäß nachzukommen, ist er berechtigt, über unser Vorbehaltseigentum im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen, Abtretungen udgl. sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer sofort mitzuteilen.

6. FRISCHFLEISCH-HYGIENEVERORDNUNG

Sofern es sich bei der gelieferten Ware um Fleisch handelt, stammt dieses von tauglich befundenen Tieren und wurde gemäß den Bestimmungen der Frischfleisch-Hygieneverordnung bzw. der an ihre Stelle trendende Rechtsvorschrift gewonnen, bearbeitet, gelagert und transportiert.

7. GERICHTSSTAND

Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens. Es gilt österreichisches Recht. Letzter Stand Jänner 2005